allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise:
Alle Preise verstehen sich in €uro und sind inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Pauschalpreise enthalten eine genaue Beschreibung der inkludierten Leistungen. Bei Mehrleistung oder Einbezug von Dienstleistern wird nach Absprache mit dem Vertragspartner abgerechnet. Die inkludierten Fahrleistung, sprich Entfernungs-pauschale, bezieht sich auf bis zu 30 km im Umkreis von 67133 Maxdorf.
Zahlungsbedingungen:
Rechnungsbeträge sind binnen 7 Tagen fällig.
Im Fall der freien Trauung sind 50% der Gesamtsumme bei Vertragsschluss mit Erhalt der Teilrechnung fällig, Restzahlung mit der Endabrechnung nach dem vereinbarten Trauungstermin.
Erst nach Zahlungseingang von 50% des vereinbarten Honorars auf dem Konto des Auftragnehmers ist der Termin für die freie Trauung endgültig bestätigt und reserviert.
Zahlungen haben ohne Abzug zu erfolgen, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart.
Zahlungsverzug:
Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit nicht bis zu einem Zeitpunkt von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages erfolgt, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist. Hierbei ist eine Zahlung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 160.-€ des Auftraggebers fällig. Sind besondere Dienstleistungen vereinbart und werden diese durch Dritte erbracht, so können gesonderte Kosten für den Auftraggeber anfallen.
Datenschutz und Urheberrecht:
Alle durch die Eve-One und Eve-bEHErzt, Yvonne Häcker, erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektplanungen, Konzepte, Werke, Layouts und Reden sind Eigentum von Eve-One und Eve-bEHErzt und dürfen nur nach vorheriger Genehmigung genutzt werden. Das Weitergeben und nutzen dieser Dokumente wird strafrechtlich verfolgt.
Haftung:
Für schuldhaft verursachte Schäden haftet Eve-One und Eve-bEHErzt grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit Sach- oder Vermögensschäden jedoch weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht werden, besteht eine Haftung lediglich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also soweit es um die Verletzung einer Pflicht geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut. Der Haftungsumfang ist in diesem Fall dem Grunde nach auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden und der Höhe nach je Schadensfall auf die doppelte Auftragssumme des jeweiligen Auftrages begrenzt. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden (z.B. Produktionsausfall und entgangenen Gewinn) wird von Eve-One und Eve-bEHErzt bei jeder Art von fahrlässig verursachten Schäden nicht übernommen.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine dieser Klauseln unwirksam sein oder werden, so bleibe die übrigen Vereinbarungen aufrecht erhalten, sofern hierdurch der Vertrag nicht seinem Wesen nach erheblich abgeändert wird.
Für den Fall von Unstimmigkeiten, die über den gerichtlichen Weg entschieden werden sollen, vereinbaren die Vertragspartner Maxdorf / Ludwigshafen als zuständigen Gerichtsstand bzw. das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein als zuständig.